ePrivacy erst 2020/21?

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung). Und mit ihr sollte auch die ePrivacy Verordnung in den Startlöchern stehen. Was sich ändert und auf was Sie achten müssen, erfahren Sie hier.

Im Moment sieht es ganz danach aus, als würde sich die Einführung der ePrivacy Verordnung noch weiter verzögern. Womöglich ist sogar davon auszugehen, dass sie erst Ende 2019 in Kraft tritt und nach einer Übergangsfrist dann erst 2020 – 21 aktiv wird.

ePrivacy: Diese Änderungen soll es geben

Cookies

Bisher war es so geregelt, Cookies sind erlaubt, solange der Nutzer nicht widerspricht. Wenn die ePrivacy Verordnung jedoch in der Form wie Sie jetzt geplant ist in Kraft tritt, heißt es: Der Nutzer muss jedem Cookie einzeln und nachweisbar zustimmen!

Browsereinstellungen

Bei der Browsereinstellung soll die datenschutzfreundlichste Voreinstellung Pflicht werden. Dazu gehört zum Beispiel, dass Userauf einfachem Weg in ihrem Browser einstellen können, ob sie Cookies grundsätzlich ablehnen wollen oder nicht.

E-Mail-Werbung

Werbemails dürfen wie bisher nur nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers verschickt werden.

Adblocker

In dem aktuellen Entwurf der ePrivacy Verordnung  gibt es keine Regelung zu Adblockern. Es soll Nutzern aber frei stehen. Website-Betreiber sollen aber ohne Einwilligung des Nutzers prüfen können, ob dieser einen Werbeblocker installiert hat um ihn dann entsprechend Informieren zu können, für die Nutzung seiner Inhalte den Werbeblocker auszuschalten.

Bleiben Sie also auf dem laufenden und erfahren Sie auch fortlaufend den aktuellen stand der Dinge auf der Homepage des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V.

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